Motorrad

Voraussetzungen

  • Ärztliches Gutachten (Liste der zuständigen Ärzte liegt im Büro auf)
  • Mindestalter für die praktische Prüfung: 18 Jahre (der Ausbildungsbeginn ist bereits ab 17 ½ Jahre möglich)

Die Prüfung

Die Theorieprüfung kann nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und nach Freigabe durch die Behörde am PC absolviert werden.

Die praktische Prüfung kann frühestens mit 18 Jahren gemacht werden.

Mehrphasenausbildung

Sollte die Ausstellung des A2-Führerscheins die Ersterteilung einer A-Klassen-Lenkberechtigung sein, ist 2 bis 12 Monate nach dem Erwerb des Führerscheins verpflichtend ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Mindestens 2 Monate danach muss eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (umfasst 2 Fahrlektionen) abgelegt werden!

Umfang der Ausbildung

Theoriekurs:

  • 20 Unterrichtseinheiten „Modul Grundwissen“ (bei Ersterwerb)
  • 6 Unterrichtseinheiten „Modul Klasse A“

Wird eine Unterrichtseinheit versäumt, kann diese jederzeit gratis nachgeholt werden!

Praxis:
  • 14 Fahrlektionen, davon sind mindestens 10 Einheiten im Straßenverkehr zu absolvieren
  • Coronabedingt nur mit eigenem Helm und Handschuhen möglich

Freie Terminvereinbarung!

Erweiterung von A2 auf A

Die Erweiterung von A2 auf A ist möglich, wenn nach 2 Jahren Besitz des Führerscheins der Klasse A2 entweder eine praktische Fahrprüfung mit einem Motorrad der Klasse A oder eine praktische Schulung von 7 Unterrichtseinheiten in der Fahrschule (dann ohne Prüfung!) auf einem Motorrad der Klasse A absolviert wird.

Voraussetzungen

  • Ärztliches Gutachten (Liste der zuständigen Ärzte liegt im Büro auf)
  • Mindestalter für die praktische Prüfung: 24 Jahre (der Ausbildungsbeginn ist bereits ab 23 ½ Jahre möglich)

Umfang der Ausbildung

Theoriekurs:

  • 20 Unterrichtseinheiten „Modul Grundwissen“ (bei Ersterwerb)
  • 6 Unterrichtseinheiten „Modul Klasse A“

Wird eine Unterrichtseinheit versäumt, kann diese jederzeit gratis nachgeholt werden!

Praxis:

  • 14 Fahrlektionen, davon sind mindestens 10 Einheiten im Straßenverkehr zu absolvieren
  • Für Kandidaten, die das 39. LJ vollendet haben, 16 Fahrlektionen, davon sind mindestens 10 Einheiten im Straßenverkehr zu absolvieren, und die letzten 4 UE müssen zusammengefasst werden; Schwerpunkt Freilandstraße!
  • Coronabedingt nur mit eigenem Helm und Handschuhen möglich

Freie Terminvereinbarung!

Die Prüfung

Die Theorieprüfung kann nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und nach Freigabe durch die Behörde am PC absolviert werden. Die praktische Prüfung kann frühestens mit 24 Jahren gemacht werden.

Mehrphasenausbildung

Sollte die Ausstellung des A-Führerscheins die Ersterteilung einer A-Klassen-Lenkberechtigung sein, ist 2 bis 12 Monate nach dem Erwerb des Führerscheins verpflichtend ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Mindestens 2 Monate danach muss eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (umfasst 2 Fahrlektionen) abgelegt werden!

Der B-Führerschein ermöglicht Ihnen, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, ohne eine Prüfung absolvieren zu müssen!

Voraussetzungen

Der „Code 111“ wird anschließend von der Behörde in Ihrem neuen Scheckkartenführerschein eingetragen. Und schon sind Sie berechtigt, Motorräder bis 125 ccm und max. 11 KW zu lenken!

Ihr NONSTOP-Ausbildungspaket umfasst folgende Leistungen: